Digitale Kontaktnachverfolgung muss sowohl Infektionsschutz als auch Datenschutz entsprechen

In Anbetracht der Diskussion um die Abgabe von persönlichen Daten in Gaststätten unterstreicht Philipp Weltzien, Sprecher für Netzpolitik, Digitalisierung und Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Persönliche Daten von Bürger*innen müssen sicher sein. Eine digitale Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie, die den Anforderungen von Infektions- und Datenschutz entspricht, ist für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung und muss weiter vorangetrieben werden.“

 

Das Ermöglichen digitaler Kontaktnachverfolgung würde für Gastronomie Rechtssicherheit schaffen und Gesundheitsämtern die Kommunikation erleichtern. „Eigentlich wäre dies eine win-win-Situation, denn somit würde auch das Ausdrucken und Aufbewahren von Listen entfallen. Die Gäste brauchen somit keine Sorge zu haben, dass ihre Daten versehentlich offen zugänglich in der Gastronomie liegen, anderen zugeleitet oder nicht rechtzeitig vernichtet werden. Für die Gesundheitsämter wären die Daten schnell verfügbar und das Nachvollziehen von Infektionsketten umgehend möglich“, so Weltzien.

 

Der LINKE-Abgeordnete stellt in diesem Zusammenhang mit Blick auf den Datenschutz klar: „Die Daten von Gaststättenbesuchern dürfen einzig und allein für die Nachverfolgung von Infektionsketten verwendet werden.“ Weltzien schließt sich dazu jenen an, die schnellstmöglich eine entsprechende Datenschutzregelung auf Bundesebene fordern.